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Stadtverwaltung legt Haushaltsplanentwurf 2026/2027 vor – Steigende Sozialausgaben belasten die Finanzen massiv
Okt 25
Die Stadtverwaltung hat heute den Entwurf des Doppelhaushaltes 2026/2027 den Mitgliedern der Bürgerschaft vorgestellt. In den kommenden Wochen wird das umfassende Zahlenwerk in elf Fachausschüssen sowie allen 19 Ortsbeiräten beraten. Die abschließende Erörterung und Beschlussfassung in der Rostocker Bürgerschaft ist für den 10. Dezember 2025 vorgesehen.
Der sechs Bände umfassende Entwurf zeigt: In den kommenden Jahren werden die städtischen Ausgaben die Einnahmen deutlich übersteigen. Für den Ergebnishaushalt wird im Jahr 2026 mit einem Minus von 76,3 Mio. Euro gerechnet, 2027 soll das Defizit sogar 87,6 Mio. Euro betragen.
Auch der geplante Finanzhaushalt weist erhebliche Fehlbeträge aus. Der negative jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf -79,3 Mio. Euro in 2026 und -87,9 Mio. Euro in 2027. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung investiver Kredite ergibt sich damit ein Gesamtergebnis von -96,7 Mio. Euro (2026) bzw. -108,2 Mio. Euro (2027).
Bundesweite Entwicklung – auch Rostock stark betroffen
„In diesem Jahr wird fast keine Stadt in Deutschland mehr einen echten ausgeglichenen Haushalt vorlegen können“, so Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski. Auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlebt eine rasante Verschlechterung der finanziellen Lage. Während in den vergangenen 17 Jahren durch regelmäßige Überschüsse Altschulden in Höhe von rund 220 Mio. Euro abgebaut werden konnten, kehrt sich diese Entwicklung nun drastisch ins Gegenteil um.
Hauptursache sind die stark steigenden Sozialausgaben, die gesetzlich vorgegeben und von der Stadt nicht beeinflussbar sind. Zwar erhalten die Kommunen hierfür Zuweisungen von Bund und Land, diese decken jedoch die tatsächlichen Kosten nur teilweise ab.
So sind die laufenden Auszahlungen im Teilhaushalt Soziales und Teilhabe (z. B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege) seit 2018 jährlich um durchschnittlich sieben Prozent gewachsen. Im Teilhaushalt Jugend (u.a. Kita, Jugend- und Familienhilfe) betrug der Anstieg sogar 10,5 Prozent pro Jahr.
Im Jahr 2024 entfielen allein auf die Bereiche Jugend und Soziales rund 50 Prozent der Gesamtauszahlungen der Stadt. Der nicht refinanzierte Zuschussbedarf lag bei etwa 183 Mio. Euro – das entspricht zwei Dritteln des gesamten Steueraufkommens von 275,1 Mio. Euro.
Diese Kostensteigerungen wiegen umso schwerer, da sich auch die Einnahmeseite schlecht entwickelt. So werden die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern künftig deutlich weniger Landesmittel im Rahmen des Finanzausgleichs (FAG) erhalten – für den Rostocker Haushalt bedeutet das Einnahmeausfälle von zusammen 40 Mio. Euro in den Jahren 2026 und 2027, wenn das Land hier nicht noch gesetzlich nachbessert. Hinzu kommt die schleppende Konjunktur, die aktuell auf allen Ebenen der öffentlichen Hand zu stagnierenden oder sogar rückläufigen Steuereinnahmen führt.
Finanzsenator warnt: Kommunen brauchen faire Rahmenbedingungen
„Die Schere zwischen kommunalen Einnahmen und Ausgaben geht immer weiter auseinander“, erklärt Dr. von Wrycz Rekowski. „Und der Hauptgrund dafür ist, dass Bund und Länder die Folgekosten ihrer Gesetzgebungen zum Teil auf die Städte und Gemeinden abwälzen. Die Kommunen dürfen aber nicht zur ‚Bad Bank‘ der öffentlichen Finanzwirtschaft gemacht werden. Deshalb muss wieder der Grundsatz gelten: Wer bestellt, der bezahlt!“
Aufgrund der angespannten Lage werden kostendämpfende Sofortmaßnahmen in allen Verwaltungsbereichen eingeleitet. Die Möglichkeiten einer Kommune, Kosten zu senken oder Erträge zu steigern, sind jedoch begrenzt. Personal, Räumlichkeiten sowie Material- und Energiekosten lassen sich nicht beliebig reduzieren, ohne die städtischen Aufgaben zu gefährden. Der Personalbestand wird daher gedeckelt und liegt künftig bei knapp 2.700 Stellen.
Investitionen bleiben auf hohem Niveau
Trotz der verschlechterten Rahmenbedingungen sieht der Haushaltsentwurf im investiven Teil vor, bestehende Vorhaben und neue Projekte weiter zu ermöglichen. Hierfür wurden 160,7 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan 2026 veranschlagt, und sogar 198,6 Mio. Euro für 2027. Finanziert werden sollen diese aus Fördermitteln und Zuweisungen Dritter sowie aus Kreditaufnahmen, außerdem im Fall des Theaterneubaus auch aus Grundstücksveräußerungen.
Haushaltssicherung und Kreditaufnahmen notwendig
Aufgrund der absehbaren Defizite gilt für Rostock finanztechnisch eine „dauerhaft wegfallende Leistungsfähigkeit“. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, das Wege zu einer geordneten Finanzwirtschaft aufzeigen soll. Es ist aber absehbar, dass ein Haushaltsausgleich selbst im Konsolidierungszeitraum allein aus eigener Kraft nicht erreicht werden kann, und dass über die Planung hinaus sogar zusätzliche Finanzrisiken drohen.
Ohne eine grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen wird die Stadt in den nächsten Jahren zur Finanzierung notwendiger Investitionen und zur Sicherung der laufenden Zahlungsfähigkeit Kredite im dreistelligen Millionenbereich aufnehmen müssen.
Nach dem Beschluss der Bürgerschaft wird der Haushaltsplanentwurf dem Ministerium für Inneres und Bau als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Erst nach erfolgter Genehmigung kann der Doppelhaushalt 2026/2027 in Kraft treten.
PM
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