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Stadtverwaltung regelt Feuerwerksverbotszonen zu Silvester und Neujahr
Dez 21
Die Rostocker Stadtverwaltung hat in Umsetzung der
Corona-Landesverordnung jetzt die Gebiete festgelegt, auf denen zum
Jahreswechsel 2021/2022 Menschen-Ansammlungen und die Nutzung von
Feuerwerken untersagt sind. Betroffen sind Bereiche in der Innenstadt,
in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, in Gehlsdorf, in Warnemünde sowie der
gesamte Rostocker Abschnitt der Ostseeküste von Diedrichshagen bis
Markgrafenheide/Torfbrücke.
Die Verwendung von Pyrotechnik sowie Ansammlungen und Zusammenkünfte,
insbesondere feiernder Menschen, sind am 31. Dezember 2021 und 1. Januar
2022 jeweils ganztags in folgenden Gebieten verboten:
Stadtmitte
- Stadthafen (vom Kabutzenhof bis zum Petridamm)
- Universitätsplatz
- Neuer Markt
Kröpeliner-Tor-Vorstadt
- Doberaner Platz / Am Brink
- Kanonsberg / Fischerbastion
Gehlsdorf
- Fähranleger Gehlsdorf
- Uferpromenade im Bereich der ehemaligen Deponie
Warnemünde
- Promenade
- Leuchtturmvorplatz
- Mittelmole inkl. Passagierkai
Ostseeküste
- von Diedrichshagen bis Markgrafenheide/Torfbrücke
Von dem Verbot ausgenommen sind pyrotechnische Gegenstände der
Kategorie F1. Dies sind Kleinstfeuerwerke wie zum Beispiel Knallerbsen,
Wunderkerzen, Tretknaller und Tischfeuerwerke.
Darüber hinaus gilt in Rostock, wie auch in den Vorjahren, dass
pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 (Silvesterfeuerwerke wie
zum Beispiel Knaller, Frösche, kleine Raketen, Vulkane
Batteriefeuerwerke) mit ausschließlicher Knallwirkung nur in der Zeit
vom 31. Dezember, 16 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr, abgebrannt werden
dürfen.
Gänzlich verboten ist ihre Nutzung auch im Abstand von 200 Metern zu
stroh- oder reetgedeckten Gebäuden sowie zu Tankstellen und Tankanlagen.
Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von
Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders
brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gesetzlich verboten.?
Wer ganz auf Silvesterfeuerwerke verzichtet, schützt die Umwelt und
vermeidet Verletzungsrisiken. Denn Raketen und Böller verursachen nicht
nur Lärm, der Menschen und vor allem Tiere ängstigt, sondern auch Müll
und Feinstaub. Einmal angezündete Feuerwerkskörper, die nicht
funktionieren, sollten nicht noch einmal verwendet werden. Das Feuerwerk
kann später explodieren. Raketen müssen von geeigneten Freigeländen oder
der Straße aus senkrecht nach oben gestartet werden und dürfen sich
nicht gegen Menschen und Tiere richten. Fenster und Balkontüren sollten
während des Feuerwerks geschlossen bleiben. Auf den Balkonen sollten
keine brennbaren Gegenstände gelagert werden. Kommt es trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, sollte unverzüglich die Feuerwehr
über den Notruf 112 alarmiert werden.?
Downloads:
Allgemeinverfügung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock –
Gesundheitsamt – zur Regelung von Schutzmaßnahmen zur Begrenzung der
Neuinfektionen mit SARS-CoV-2
vom 29. Dezember 2021
PM
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