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Spar-Plan für die Stadtverwaltung wird aktualisiert
Nov 25
Entwurf für die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts liegt vor
Wegen der weiterhin herausfordernden Haushaltslage und des geplanten Defizits im Doppelhaushalt 2026/2027 ist die Verwaltung gemäß Kommunalverfassung verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Ziel muss sein, durch geeignete Maßnahmen den Haushaltsausgleich dauerhaft zu sichern. Diese Maßnahmen sollen von der Bürgerschaft mit der Fortschreibung des bisher freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen werden. Die dafür nötige Verwaltungsvorlage wurde jetzt vorgelegt. Der Spar-Plan für die Stadtverwaltung beinhaltet viele Maßnahmen und Prüfaufträge, die vorrangig auf die innere Organisation der Verwaltung gerichtet sind, um dort Einsparpotentiale zu erschließen bzw. Kostensteigerungen zu minimieren.
Dazu Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger: „Wie in vielen anderen Städten hat sich leider auch unsere Haushaltslage in Rostock in diesem Jahr drastisch verschlechtert. Zwar sind die Ursachen dafür überwiegend auf anderen Ebenen zu suchen, dennoch müssen wir als Kommune einen Umgang damit finden. Dazu gehört unsere gesetzliche Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das einen Weg aus den roten Zahlen aufzeigt. Wir werden hier aber mit Augenmaß vorgehen. Die Axt an die Wurzel unseres Gemeinwesens zu legen, ist mit mir nicht zu machen.“
Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski ergänzt: „Die Überschüsse aus guten Jahren sind aufgezehrt. Wir müssen uns inzwischen wieder Geld leihen, um laufende Verpflichtungen wie Sozialleistungen, Mieten oder Gehälter bezahlen zu können. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Deshalb braucht es eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung, gleichzeitig aber auch eigene Anstrengungen, das Minus zu begrenzen. Dabei ist unser Blick in erster Linie nach innen gerichtet, auf mögliche Optimierungen in der Verwaltung und in den Beteiligungen. Damit lassen sich aber keine zweistelligen Millionensummen pro Jahr einsparen. Zur Ehrlichkeit gehört deshalb auch: ganz ohne Einschnitte oder Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger wird ein Haushaltsausgleich nicht möglich sein“, betont Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski.
So beabsichtigt die Verwaltung, die Anzahl der Personalstellen in der Kernverwaltung nicht weiter zu erhöhen, es sei denn die Stellen sind aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich und von Bund oder Land finanziert. Mittelfristig wird sogar eine Absenkung des Personalbestandes angestrebt. Auch sollen die zur Verfügung stehenden Büros durch Ausweitung des Desk-Sharing effizienter ausgelastet werden. Weitere interne Maßnahmen umfassen z.B. die Senkung der Reinigungskosten in Verwaltungsgebäuden, die Nachnutzung freiwerdender Kita-Kapazitäten oder die Prüfung von Optimierungen im „Konzern Stadt“. Nach Außen gerichtete Vorschläge hingegen sind eine mögliche Erhöhung der Grundsteuern und eine Anhebung der Gebühren für Bewohnerparkausweise, die künftig auch einen Teil der Kosten für Errichtung und Unterhaltung der öffentlichen Stellplätze beinhalten sollen.
Grundsätzlich hat die Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben oberste Priorität in der Verwaltungstätigkeit. Um dabei die zum Teil hart erkämpften zahlreichen freiwilligen Angebote und Leistungen auch in Zeiten eines drohenden Haushaltsdefizits nicht zu gefährden, ist es in den nächsten Jahren umso wichtiger, vorgeschlagene zusätzliche Leistungen einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Bei allen Maßnahmen erfolgt eine sorgfältige Abwägung der Verhältnismäßigkeit resultierender Maßnahmen und der zu erzielenden Effekte. Einschränkungen für die Bevölkerung und die Mitarbeitenden sollen dabei möglichst gering gehalten werden.
Hintergrund
Seit einigen Jahren verschlechtert sich die Haushaltslage der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wegen zahlreicher äußerer Einflüsse sowie der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die Hanse- und Universitätsstadt war aufgrund von Rücklagen der vergangenen Jahre zwar noch in der Lage, die Defizite im Haushalt auszugleichen. Diese Rücklagen werden jedoch absehbar aufgebraucht sein.
Wenn Städte und Gemeinden nicht mehr in der Lage sind ihre Ausgaben mit den Einnahmen auszugleichen, sind sie in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich dazu verpflichtet, ein so genanntes Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten und Maßnahmen einzuleiten, um den Haushaltsausgleich wieder zu erreichen. Die nun vorgelegte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts kann dieser Anforderung bisher nicht in vollem Umfang gerecht werden. Die Haushaltskonsolidierung wird damit eine dauerhafte Aufgabe der Rostocker Stadtverwaltung bleiben.
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