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Nach Schwerin und anderen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern verhängt nun auch Rostock eine Haushaltssperre

Nach Schwerin und anderen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern verhängt nun auch Rostock eine Haushaltssperre

Jul 25
Der Entwicklung in vielen anderen Kommunen folgend erwartet nun auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das laufende Jahr eine weitere Verschlechterung der ohnehin angespannten Haushaltslage. Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger wird daher am 24. Juli 2025 eine Haushaltssperre verhängen. 

Damit dürfen Ausgaben nur noch entsprechend den Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung getätigt werden. Das bedeutet: Pflichtige Aufgaben und vertraglich gebundene Leistungen werden weiterhin finanziert, freiwillige Leistungen werden auf dem aktuellen Niveau eingefroren. Die Investitionsprojekte der Stadt sind davon aber nicht betroffen. Sie werden wie geplant umgesetzt.

Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger erläutert: „Unsere aktuelle Haushaltsprognose für das laufende Jahr ist niederschmetternd. Die tieferen Ursachen dafür liegen in steigenden Soziallasten, der schwachen Konjunktur, den neuen Tarifabschlüssen und einer generellen Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden. Hier muss sich etwas ändern. Gleichzeitig sind wir aber auch verpflichtet, alle möglichen eigenen Maßnahmen zu ergreifen, um das Haushaltsdefizit in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Deshalb führt auch für unsere Stadt kein Weg mehr an einer Haushaltssperre vorbei. Es ist leider an der Zeit, den Gürtel enger zu schnallen.“

Hintergrund dieser Entscheidung ist die vorläufige Hochrechnung der Stadtverwaltung für die laufenden Einnahmen und Ausgaben der Stadt bis Ende 2025. Demnach könnte das unterjährige Minus im Finanzhaushalt bis Jahresende auf bis zu 63 Millionen Euro anwachsen – vorgesehen waren bislang ca. 38 Millionen Euro. Dazu Finanzsenator Dr. Chris von Wrycz Rekowski: „Wir sehen steigende Kosten in nahezu allen Bereichen. Dazu kommen 8 Millionen Euro geringere Zuweisungen des Landes aufgrund der Zensusergebnisse und 7 Millionen Euro Mehrbelastung durch den hohen Tarifabschluss. Außerdem lässt die nicht ausreichende Erstattung bei Ausgaben für Jugend und Soziales das Saldo gegenüber der Planung um zusätzliche 6 Millionen Euro ansteigen. All das wird bis Jahresende ein tiefes Loch in unsere Stadtkasse reißen.“

Maßnahmen zur Kostensenkung – Fokus auf nachhaltige Konsolidierung
In Zeiten der Haushaltssperre ist die Verwaltung gefordert, jede Ausgabe kritisch zu prüfen. Dies betrifft aber nur bestimmte Kostengruppen, die vorwiegend Verwaltungskosten im engeren Sinne betreffen, wie z.B. Dienstreisen oder Büroausstattung. Um die städtischen Finanzen darüber hinaus zu stabilisieren, greift die Hanse- und Universitätsstadt zu weiteren strukturellen Maßnahmen: „Auch im Bereich Personal haben wir intensiv beraten und Maßnahmen entwickelt, die eine Reduzierung der Personalkosten ermöglichen – ohne dabei Einschränkungen für das bestehende Personal vorzunehmen“, betont die Oberbürgermeisterin.

Insgesamt erhofft sich die Stadt durch die eingeleiteten Maßnahmen Einsparungen in Höhe von bis zu 12 Millionen Euro im laufenden Jahr. Darüber hinaus ist vorgesehen, mit dem nächsten Doppelhaushalt auch ein so genanntes Haushaltskonsolidierungskonzept – eine Liste möglicher struktureller Sparmaßnahmen – der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

Konsolidierung mit Augenmaß
Der Finanzsenator betont: „Die massiv gestiegenen Kosten – für die wir kaum verantwortlich sind – dürfen nicht dazu führen, dass eine ganze Stadt lahmgelegt wird. Deshalb kann auch nur ein Teil der Haushaltskonsolidierung durch uns selbst erzielt werden. Alles andere würde die Funktionsfähigkeit und den Zusammenhalt der Stadt ernsthaft gefährden. Eine ‚schwarze Null‘ im Stadthaushalt wird erst wieder möglich sein, wenn die Kommunen finanziell besser ausgestattet sind und die Standards in den Sozialleistungsgesetzen einer kritischen Prüfung unterzogen wurden.“

Trotz der Haushaltssperre stellt die Oberbürgermeisterin klar: Gesetzliche und vertragliche Leistungen werden erfüllt, die Verwaltung ist weiterhin voll arbeitsfähig. Bereits bewilligte Zuschüsse an Verbände und Vereine werden ausgezahlt; ebenso werden bereits beauftragte Vorhaben wie geplant umgesetzt. 

PM

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