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Wir alle sind Gesundheitsamt!
Mrz 21
Wegen der niedrigen Inzidenzwerte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock können ab Montag, 8. März 2021, umfangreiche Lockerungen der bisher geltenden Pandemie-Schutzmaßnahmen erfolgen. Darüber informiert Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen nach der heutigen Sitzung des MV-Gipfels. Diese Lockerungen gelten jedoch zunächst nur für Rostockerinnen und Rostocker sowie für Einwohnerinnen und Einwohner aus Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit gleichen Regelungen.
Einzelhandel wird wieder ermöglicht. Dabei wird die Anzahl der Kundinnen und Kunden begrenzt (jeweils eine Kundin oder ein Kunde pro zehn qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm).
Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten sowie ähnliche Einrichtungen, Bibliotheken und Archive, aber auch der Zoo Rostock und der Botanische Garten können ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet werden.
Kontaktfreier Sportbetrieb in kleinen Gruppen mit maximal zehn Personen im Freien ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich.
Voraussetzung für diese Öffnungen sind geeignete Sicherheits- und Hygienekonzepte, die auf Aufforderung des Gesundheitsamtes vorzulegen sind. Diese Konzepte müssen geeignete Vorkehrungen enthalten, um den Zustrom von Personen aus anderen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen diese Einrichtungen weiterhin geschlossen sind, zu unterbinden. Die Verantwortlichen der Einrichtungen sollen berechtigt sein, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Es ist eine Dokumentation zur Kontaktenachverfolgung, die in digitaler Form übermittelt werden kann. Geeignet hierfür ist die luca-App, welche im Stadtgebiet in einigen Bereichen bereits angewandt wird und bald landesweit genutzt werden soll.
PM - Foto: Kristina Becker photovisionen
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