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Silvesterfeuerwerke in Rostock nur zwischen 16 und 6 Uhr zünden
Dez 19
Wer ganz auf Feuerwerke verzichtet, schützt die Umwelt und vermeidet Verletzungsrisiken.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerke) mit
ausschließlicher Knallwirkung dürfen im Bereich der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock nur in
der Zeit von 16 Uhr des 31. Dezember 2019 bis 6 Uhr des 1. Januar 2020
abgebrannt werden. Darauf weist das Stadtamt hin. Bei der Verwendung ist
ein Abstand von mindestens 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten
Gebäuden sowie zu Tankstellen und Tankanlagen einzuhalten. Auch das
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders
brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gesetzlich verboten.?
Wer ganz auf Silvesterfeuerwerke verzichtet, schützt die Umwelt und
vermeidet Verletzungsrisiken. Denn Raketen und Böller verursachen nicht
nur Lärm, der Menschen und vor allem Tiere ängstigt, sondern auch Müll
und Feinstaub. Rund 4.200 Tonnen gesundheitsschädlicher Rußpartikel
werden durch Feuerwerkskörper jährlich allein in Deutschland in die Luft
geblasen, schätzt das Umweltbundesamt, der größte Teil davon in der
Silvesternacht. Zudem landen jedes Jahr viele Menschen mit Verletzungen
durch Feuerwerkskörper in den Notaufnahmen – mit Verbrennungen oder
Augenverletzungen bis hin zu dauerhaften Hörschäden. So erleiden in
Deutschland etwa 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs
durch Feuerwerkskörper.
Raketen, Knallkörper und Verbundfeuerwerke müssen vor einem Verkauf auf
ihre Sicherheit hin geprüft werden. Wer nicht auf ein eigenes Feuerwerk
verzichten will, sollte daher nur in Deutschland geprüfte
Feuerwerkskörper kaufen. Sie verfügen auf der Verpackung über eine
Registrierungsnummer für Silvesterfeuerwerk und das CE-Zeichen in
Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Außerdem muss die kleinste
Verpackungseinheit eine deutsche Gebrauchsanweisung enthalten. Den auf
der Verpackung der pyrotechnischen Gegenstände aufgedruckten
Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Unklarheiten
hilft die Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung weiter.
Einmal angezündete Feuerwerkskörper, die nicht funktionieren, sollten
nicht noch einmal verwendet werden. Das Feuerwerk kann später
explodieren. Raketen müssen von geeigneten Freigeländen oder der Straße
aus senkrecht nach oben gestartet werden und dürfen sich nicht gegen
Menschen und Tiere richten. Fenster und Balkontüren sollten während des
Feuerwerks geschlossen bleiben. Auf den Balkonen sollten keine
brennbaren Gegenstände gelagert werden. Kommt es trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, sollte unverzüglich die Feuerwehr
über den Notruf 112 alarmiert werden.
Näheres dazu beim Umweltbundesamt.
PM
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