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Rekord: 2.279 Studierende melden Wohnsitz in Rostock an
Jan 17
Neuer Höchststand bei der Auszahlung des Begrüßungsgeldes für
Studierende: Im Jahr 2016 meldeten 2.279 Studierende ihren Wohnsitz neu
in der Hansestadt Rostock an und erhielten dafür je 150 Euro
Begrüßungsgeld ausgezahlt. Dies ergab die aktuelle Auswertung des
städtischen Melderegisters für das vergangene Jahr.
Das Begrüßungsgeld für Studierende war ursprünglich im Jahr 2009
eingeführt worden, damals mit einer Höhe von 100 Euro. Die
Meldezahlen der Studentinnen und Studenten waren daraufhin deutlich
gestiegen, gingen allerdings seit 2012 wieder zurück. Auf Vorschlag von
Oberbürgermeister Roland Methling und Finanzsenator Dr. Chris Müller
beschloss die Bürgerschaft daher 2014, das Begrüßungsgeld um 50 Euro auf
aktuell 150 Euro anzuheben. Das Ziel dieser Erhöhung, die Anmeldequote
erneut zu steigern, konnte somit im vergangenen Jahr erreicht werden.
Dr. Chris Müller, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung der
Hansestadt Rostock, freut sich über die positive Entwicklung: „Die
Bilanz 2015 zeigt, dass unsere Entscheidung zur Erhöhung des
Begrüßungsgeldes richtig war. Vollzeit-Studierende haben in den
meisten Fällen ihren Lebensmittelpunkt am Studienort. Diese Tatsache
zeigt sich jetzt endlich auch im Meldeverhalten der Studentinnen und
Studenten. Für die Hansestadt Rostock ergeben sich damit Mehreinnahmen
von einigen hunderttausend Euro pro Jahr, die wir zur Finanzierung
unseres Gemeinwesens gut gebrauchen können. Mein Dank geht an den
Allgemeinen Studierendenausschuss und die organisierte
Studierendenschaft, die uns sehr geholfen haben, das Begrüßungsgeld
unter den Neuankömmlingen bekannt zu machen."
Die Zahl der mit Erstwohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner
ist eine wichtige Berechnungsgrundlage für die Zuweisung von
Landesmitteln an die Kommunen. Für die Hansestadt Rostock bringt das
Begrüßungsgeld somit einen positiven finanziellen Effekt, da die Kommune
im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes pro Einwohner und Jahr eine
Schlüsselzuweisung von etwa 600 Euro erhält.
Grundsätzlich gilt für jede Person, die sich länger als drei Monate in
Deutschland aufhält, die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach
dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei mehreren Wohnsitzen ist
der Hauptwohnsitz dort anzumelden, wo sich der persönliche
Lebensmittelpunkt befindet. Dies ist besonders für zugezogene
Studierende schwer einzuschätzen, da sie oft noch ein Zimmer am Wohnort
ihrer Eltern besitzen, sich dort häufig aufhalten und noch starke
soziale Bindungen dorthin haben. Das Begrüßungsgeld bildet einen Anreiz,
sich auf die Hansestadt Rostock als Lebensmittelpunkt einzulassen und
damit auch für die sachlich gebotene Verortung der finanziellen
Zuschüsse des Landes zu sorgen.
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