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Herbstlaub auf Gehwegen: Rutschgefahr vermeiden und Laub richtig entsorgen
Okt 26
Buntes Herbstlaub gehört zur Jahreszeit und prägt das Stadtbild. Bei Nässe kann es auf Gehwegen jedoch schnell zur Rutschgefahr werden. Um
Unfälle zu vermeiden, sollten Gehwege regelmäßig von Laub befreit werden. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock weist deshalb auf die
geltenden Pflichten zur Gehwegreinigung und die Möglichkeiten zur umweltgerechten Entsorgung von Herbstlaub hin.
In vielen Fällen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke dafür verantwortlich, die Gehwege sauber und
laubfrei zu halten. Wichtig ist dabei: Das zusammengefegte Laub darf nicht einfach auf die Fahrbahn gekehrt werden. Dies ist unzulässig, kann
mit einem Bußgeld geahndet werden und führt zudem häufig zu Problemen bei der Straßenentwässerung. Laub kann Gullys und Abläufe verstopfen und dadurch den Wasserabfluss behindern. Außerdem wird es durch den Wind schnell wieder auf die Gehwege geweht. Die Einhaltung der
Reinigungspflichten wird auch durch das zuständige Amt kontrolliert.
Für Rostocker Haushalte, die an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Herbstlaub
sachgerecht zu entsorgen. Es kann direkt in die Biotonne gegeben werden. Alternativ sind auf den Recyclinghöfen 120-Liter-Papiersäcke zum Preis
von einem Euro pro Stück erhältlich. Die gefüllten Säcke können am regulären Leerungstag neben die Biotonne gestellt werden. Darüber
hinaus kann Herbstlaub kostenlos auf den Recyclinghöfen der Stadt abgegeben werden. Wer über einen eigenen Garten verfügt, kann das Laub
auch auf dem Grundstück kompostieren und so dem natürlichen Stoffkreislauf zurückführen.
Vernachlässigte Reinigungs- und Verkehrssicherungspflichten können rechtliche und finanzielle Folgen haben. Kommt es aufgrund nicht
beseitigten Laubs zu einem Unfall, können unter den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche entstehen. Auch
mögliche Forderungen von Krankenkassen können zu finanziellen Belastungen führen.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihrer
Reinigungspflicht nachzukommen und damit zu sicheren Gehwegen beizutragen. Eine regelmäßige Laubbeseitigung hilft, Stürze zu vermeiden
und die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet zu verbessern.
PM
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