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Ehe und Partnerschaft - Unterhaltsansprüche nach Trennung und Scheidung
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Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht für Ehegatten bis zur Scheidung für denjenigen, der über das geringere Einkommen verfügt. Dieser Unterhaltsanspruch bzw. die weitere Verpflichtung, Unterhalt der/dem Ehemaligen zu zahlen, kann auch nach der Scheidung als "nachehelicher Unterhalt" fortbestehen. Ebenso können nach Beendigung einer Partnerschaft Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater bestehen. Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche bestehen, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange Unterhalt zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten bestehen sind einige Aspekte, über die ein erfahrener Rostocker Rechtsanwalt für Familienrecht am Montag, dem 27. Mai, 18.30 Uhr, in Rostock, Friedrichstr. 23 ("Frieda 23"), fachkundig informiert. Ferner gibt der Experte rechtliche Hinweise und praktische Tipps.
Über eine kleine Spende bei Teilnahme freuen wir uns. Auch eine Anmeldung wäre nett. Kontakt: Dagmar Wendt, Tel. 0151 18052831; Herr Ernst, Tel. 0170 5484542. E-Mail: Rostock@isuv.de
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