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Ehe aus - Armut durch Scheidung? (ONLINE)
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Mit der Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwartschaften sind grundsätzlich zu teilen. Häufig wird dabei übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich um die größte Position der Altersvorsorge handeln kann. Auf Antrag ist auch die Vermögensteilung zu klären ("Zugewinnausgleich").
Rechtliche Informationen zur Durchführung des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs gibt ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht bei einer Onlineveranstaltung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Montag, dem 10. Oktober, 18 Uhr.
Der Experte erläutert zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Vermögensansprüche) und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder individuell vereinbart werden kann. Auch hierüber informiert er: Welche Stichtage sind wichtig? Kann auf die Aufteilung der Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus?
Weiterhin wird erläutert, unter welchen Bedingungen Unterhalt nach der Scheidung zu zahlen ist. Ferner wird geklärt, ob bzw. was sich beim Erbrecht und bestehendem Testament ändert. Der Referent gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen. Um eine Spende wird gebeten.
Kontakt/Anmeldung (ist wegen Zusendung des Zugangslinks erforderlich): m.ernst@isuv.de (Herr Ernst).
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