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KRANK HINTER GITTERN - DIE ABTEILUNG HEIL- UND PFLEGEANSTALT DES STRAFGEFÄNGNISSES NEUSTRELITZ-STREL
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Mit dem Inkrafttreten des so genannten Gewohnheitsverbrechergesetzes kurz nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 verschärfte sich in Mecklenburg das Problem der sicheren Unterbringung von sogenannten "geisteskranken Rechtsbrechern", die nach § 42 b dieses Gesetzes zu einem Maßregelvollzug in einer gesicherten Heil- und Pflegeanstalt verurteilt wurden. Die drei damals existierenden mecklenburgischen Anstalten - Sachsenberg bei Schwerin, Gehlsheim bei Rostock und Domjüch bei Neustrelitz - hatten nur unzureichende Möglichkeiten, diese Personen unterzubringen. Manche von ihnen weigerten sich sogar, derartige "Problempatienten" aufzunehmen. Eine Lösung dieses Problems war zwingend notwendig. Diese fand man, allerdings erst 1939, als im Landesgefängnis Neustrelitz-Strelitz ein Haftgebäude leergezogen wurde. Im September 1939 richtete man im großen Hafthaus I zunächst eine Station für "geisteskranke Rechtsbrecher", genannt Abteilung III, und dann später 1943 eine Station für sogenannte "asoziale Tuberkulosekranke" ein, in der bis zum Kriegsende jedoch hauptsächlich Tbc-kranke Zwangsarbeiter aus dem Osten eingewiesen wurden.
Reinhard Simon berichtet in seinem zweiten Buch über die Ergebnisse seiner Recherchen zu den Schicksalen der hier inhafttierten Menschen. Empfohlen wird, im Vorfeld den Vortrag "Domjücher Schicksale: Zwangssterilisationen und Euthanasieverbrechen im Nationalsozialismus am Beispiel der Heil- und Pflegeanstalt Domjüch bei Neustrelitz" am 09.03.2022 zu besuchen. /* */ ?> |