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Unterhalt bei Trennung und Scheidung für Kinder, Heranwachsende, Eheleute, Partner: Voraussetzung,
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Bei Trennung oder Scheidung gibt es für Unterhaltsansprüche eine Rangfolge der Berechtigten. Vorrang hat der Minderjährigenunterhalt. Schwierigkeiten bestehen oft bereits bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Gestritten wird häufig über die Höhe der Unterhaltszahlung für Volljährige und Heranwachsende in der Ausbildung sowie für die/den "Ex".
Zu berücksichtigen ist bei allen Unterhaltsarten ein unterschiedlich hoher Selbstbehalt. Das ist jener Betrag, der dem Zahlungspflichtigen bleiben muss. Am Montag, dem 6. Juli, 18.30 Uhr, informiert die Rostocker Rechtsanwältin Katja Milewski in Rostock/Südstadt, Ziolkowskistr. 12 (SBZ "Pumpe"; gelber Flachdachbau neben dem Hochhaus), über Berechnung, Beginn und Dauer, aktuelle Unterhaltsbeträge laut Düsseldorfer Tabelle für Minderjährige und Volljährige, Selbstbehaltsätze sowie Abänderungs- und Verwirkungsgründe zu allen Unterhaltsarten. Auch über den an Bedeutung gewinnenden Unterhalt der "Kinder" an deren Eltern (Elternunterhalt) wird informiert. Ferner gibt die Rechtsexpertin praktische Tipps, rechtliche Hinweise, informiert über die aktuelle Rechtsprechung und beantwortet Fragen. /* */ ?> |
2 € / Mitglieder frei
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