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Schutz und Aufteilung des Vermögens bei Trennung und Scheidung
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Am Ende einer Ehe oder Partnerschaft kann ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich bestehen. Grundsatz: Hat einer der Ehepartner in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auf Verlangen auszugleichen (Zugewinnausgleich). Was einfach erscheint kann mit viel Streit und Kosten verbunden sein. Wissenswertes zu diesem Thema, zum Beispiel wie die Berechnung und der Ausgleich des beiderseitigen Vermögens erfolgt, wie Schulden und Erbschaften berücksichtigt werden, erfahren Sie am Montag, dem 16. März, 18.30 Uhr, in 18059 Rostock, Ziolkowskistr. 12 (Stadtteil- und Begegnungszentrum "Pumpe"), von der Rostocker Rechtsanwältin für Familienrecht Amrei Schäning.
Sie gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps, beantwortet Fragen und erläutert, welche Möglichkeiten es für einvernehmliche und damit kostengünstige Lösungen gibt. /* */ ?> |
2 €
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