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DER ROSTOCKER GERECHTIGKEITSAUSCHUSS: DDR-UNRECHT WIEDERGUTMACHEN – NEUES UNRECHT AUFDECKEN – BUCHVO
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In Rostock wurde im Zuge der Friedlichen Revolution am 6. November noch von der Stadtverordnetenversammlung der SED 1989 ein Gremium etabliert, das eine besondere Aufgabe hatte: Gerechtigkeit. Der „zeitweilige Gerechtigkeitsausschuss“ sollte Fälle politischen Unrechts in der DDR bearbeiten und rehabilitieren, abseits von direkten juristischen und polizeilichen Befugnissen. Schnell meldeten sich Menschen, die Berufsverbote, Zersetzung, staatliche Gewalt und politische Verfolgung erlebt haben. Gleichzeitig zeigte sich Amts- und Machtmissbrauch durch Funktionäre des Staates. Die Geschichte des Ausschusses zeigt eindrücklich, wie die lokale Gesellschaft Unrecht aufarbeiten wollte, aber auch, welche Grenzen und Hürden dabei wirkten. Nach der ersten freien Wahl wurde der Ausschuss von der neuen Bürgerschaft neu formiert und die Demokratie „lernte mühsam laufen“.
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