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Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen nutzen
Jul 20
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind von erheblichen
Umsatzeinbußen durch die Pandemie-Maßnahmen der letzten Monate
betroffen. Die Bundesregierung hat deshalb ein weiteres Hilfsprogramm in
Höhe von 24,6 Mrd. Euro beschlossen. „Dafür können jetzt die Anträge
gestellt werden“, informiert Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe
Madsen. „Dabei handelt es sich um unbürokratische und schnelle
Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.“
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler,
gemeinnützige Unternehmen (z.B. Jugendherbergen) und Organisationen,
unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland,
die bereits vor dem 1. November 2019 am Markt tätig waren. Voraussetzung
ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 um
zusammengenommen mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019.
Mittelständische Unternehmen können unabhängig von der Zahl ihrer
Beschäftigten Überbrückungshilfe beantragen, soweit sie sich nicht
für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, also mehr als
50 Mio. Euro Umsatz bzw. mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen.
Öffentliche Unternehmen sind von der Überbrückungshilfe
ausgeschlossen.
Die Liste der förderfähigen Fixkosten erfasst unter anderem Mieten und
Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für
Auszubildende und Grundsteuern.
Die Antragstellung wird in einem bundesweit einheitlichen und
vollständig digitalisierten Verfahren ausschließlich von einem vom
Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder
vereidigten Buchprüfer durchgeführt. Anträge sind bis spätestens 31.
August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
Linktipp:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
PM
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