18:00 |
Ehe aus - Rente/Pension weg? Aufteilung der Renten- und Pensionsansprüche bei Scheidung (Versorgungs
|
|
Im Falle einer Scheidung ist die Regelung der Renten- und Versorgungsanwartschaften ("Versorgungsausgleich") gesetzlich vorgeschrieben. Die Anwartschaften sind zu teilen. Häufig wird übersehen, dass es sich beim Versorgungsausgleich oft um die größte Position bei der Vermögensauseinandersetzung und immer um den wichtigen Bereich "Altersvorsorge" handelt.
Umfassende Informationen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt am 25. Juni, 18.00 Uhr, in 18057 Rostock, Friedrichstr. 23 (Kunst- und Medienzentrum FRIEDA 23), der Rostocker Rechtsanwalt Jens Otte. Der Fachmann erläutert zunächst Grundsätzliches (z. B. Prinzip der Teilung und des Ausgleichs der Renten- und Versorgungsanwartschaften; zu berücksichtigender Zeitraum bei der Berechnung) und nennt die Kriterien, nach denen der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden kann oder auszuschließen ist. Auch hierüber wird informiert: Kann auf die Aufteilung der Ansprüche verzichtet werden? Wer berechnet sie? Wann wirken sie sich aus? Was geschieht im Todesfall? Der Referent gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen. Veranstalter/Anmeldung (freiwillig): Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Rostock. Tel. 0176 97888714 (Frau Ott), 0170 5484542 (Herr Ernst); E-Mail: rostock@isuv.de /* */ ?> |
Mitglieder frei / Spende 3 €
|