Das Bad Doberaner Rockfestival Zappanale ist nicht länger vom Aus bedroht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Dienstag, dass der einzige deutsche Frank-Zappa-Fanclub sein Rockfestival Zappanale fürderhin ausrichten darf. Auch dürfen die Fans eine gleichnamige Internetseite betreiben und Fanartikel mit dem Bart des Musikers anbieten.
Damit wiesen die Richter die Berufungsklage von Gail Zappa, der Witwe des amerikanischen Rockmusikers, gegen ein früheres gleichlautendes Urteil ab. Die Richter sahen weder beim Namen des Festivals noch beim Logo mit dem stilisierten Bart Zappas eine Verwechslungsgefahr mit einer Veranstaltung des Künstlers oder seiner Erben. Noch in einem weiteren Punkt setzte sich der Fanclub Arf-Society durch. Er darf weiterhin den Künstlernamen "Zappa" verwenden. Zur Begründung hieß es, die Künstlerwitwe habe die Marke nach der Anmeldung nur im Internet genutzt, aber nicht, um für Produkte mit dem Namen Zappa zu werben. Die Witwe hatte wegen Markenrechtsverletzungen von den Zappanale-Veranstaltern für den Verkauf von Fanartikeln und Festival-CDs Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro gefordert.
Frank Zappa gilt als einer der wichtigsten Rock-Avantgardisten weltweit. Berühmt wurde er aufgrund provokanter Bühnenshows und Texte. Er starb im Alter von 52 Jahren 1993 in seiner kalifornischen Wahlheimat an Krebs.
Das 20. Jubiläum der Zappanale zog mehr als 8000 Besucher nach Bad Doberan. Das nächste Festival wird vom 13. bis 15. August in der mecklenburgischen Kreisstadt stattfinden.