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Haushaltsplanentwurf 2018/2019 liegt vor

Haushaltsplanentwurf 2018/2019 liegt vor

Jan 18

Den Entwurf des Doppelhaushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Jahre 2018 und 2019 hat die Verwaltung am heutigen Montag den Fraktionen der Bürgerschaft vorgestellt. Der Haushaltsplan sieht vor, bereits im laufenden Jahr 2018 den seit 2001 bestehenden negativen Finanzierungssaldo endgültig auszugleichen und damit die vollständige finanzielle Leistungsfähigkeit Rostocks wiederherzustellen.

„Der nun vorgelegte Entwurf des Doppelhaushalts für 2018/19 markiert für unsere Stadt einen finanzpolitischen Zeitenwechsel“, betont Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung. „Nach über einem Jahrzehnt der Sparpolitik und der finanziellen Eingriffe der Rechtsaufsichtsbehörde wird die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum 800. Stadtjubiläum ihre uneingeschränkte Handlungsfähigkeit zurückerlangen. Allen, die diesen Erfolg im Großen wie im Kleinen möglich gemacht haben, gebührt dafür unser Dank“, so der zuständige Senator.

Im aktuellen Jahr 2018 sind für die Verwaltungstätigkeit etwa 668 Mio. Euro Aufwendungen geplant, davon für so genannte freiwillige Aufgaben ca. 50,4 Mio. Euro. Im kommenden Jahr wachsen die Gesamtausgaben dann um weitere 4 Mio. Euro, wobei die geplanten Erträge in beiden Jahren deutlich über diesen Ausgaben liegen. Das resultierende Plus im Finanzhaushalt ist derzeit auf 34,4 Mio. Euro (für 2018) und 4,4 Mio. Euro (für 2019) veranschlagt.

Dazu Dr. Chris Müller von Wrycz Rekowski: „Neben der laufenden Tilgung alter Investitionskredite können wir in nächster Zeit sogar Haushaltsüberschüsse erwirtschaften. Für die Zukunft unserer Stadt wird es darauf ankommen, diese finanziellen Freiräume für kluge Investitionen zu nutzen, und gleichzeitig für konjunkturell schlechtere Zeiten vorzusorgen“, so der Senator. Und: „Die gute Entwicklung der Steuereinnahmen erlaubt es uns außerdem, auf die laut Haushaltssicherungskonzept vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer zu verzichten. Die Früchte solider Haushaltspolitik ernten wir auch an dieser Stelle“, freut sich Dr. Müller-von Wrycz Rekowski.

Für die Investitionstätigkeit des Kernhaushaltes wurden Auszahlungen in Höhe von knapp 53 Mio. Euro in diesem und 51 Mio. Euro im kommenden Jahr geplant. Diese fließen in Verkehrs- und Hafenbaumaßnahmen, Maßnahmen des Brandschutzes, Schulausstattungen und IT-Technik. Die Realisierung dieser neuen Investitionen wird dabei durch den Doppelhaushalt erleichtert, weil voraussichtlich bereits im Jahresverlauf 2018 eine Genehmigung des Innenministeriums vorliegt, es also im Jahr 2019 keine vorläufige Haushaltsführung geben wird. Zu diesen Investitionen hinzugerechnet werden müssen außerdem die Maßnahmen der Städtebauförderung (RGS) sowie die Investitionen, die der Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung (KOE) in städtischen Immobilien tätigen wird.

Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski lädt alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Mitglieder der 19 Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung des Finanzverwaltungsamtes zum Haushalt ein. Der etwa zweistündige Termin findet am Mittwoch, 10. Januar 2018, ab 17 Uhr im Bürgerschaftssaal des Rathauses statt. Neben einer Präsentation der wesentlichen Eckpunkte des Doppelhaushaltes ist auch eine Darstellung der geplanten Investitionstätigkeit der Kommune vorgesehen.

Der Haushaltsplanentwurf 2018/2019 wird der Bürgerschaft mit Beschlussvorlage Nr. 2017/BV/3338 vorgelegt, die im Internet unter der Adresse www.rostock.de/ksd veröffentlicht wird.


PM

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