Selbst schuld oder Blindheit der Justiz? |
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ich vor 3 Jahren und 6 Tagen 12. Mai 2009 12.15 Uhr |
Gegen die Punk-Band 'SS-Kaliert' wird wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, strafbar nach § 86a StGB (nicht 68 wie laut.de an einer Stelle schreibt) ermittelt. Es drohen bis zu 3 Jahre Haft.
Die Band 'SS-Kaliert' trat vor einiger Zeit im Rostocker Club 'Zwischenbau' auf und sorgte mit ihren Plakaten im Vorfeld für reichlich Stirnrunzeln und Verwunderung. |
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Nerfbert vor 3 Jahren und 5 Tagen 13. Mai 2009 07.41 Uhr |
Generell ist die NS-Symbolik verboten, da kann man eben keine Ausnahmen machen.
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